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1319. o. T. o. O.

Das Kapitel der Breslauer Kirche schreibt dem Krakauer Domherrn (Johann de Verulis), es hoffe um so mehr auf seine Freundschaft, da es erst kürzlich auf päpstliche Provision seinen Bruder (Andreas de Verulis) zum Mitbruder angenommen habe (s. 1319 Sept. 11). Er möge also auf den König, dem sie mit demselben Boten wiederum schreiben, einwirken, dass er die Schonung der Güter der Breslauer Kirche gebiete. Mehrere Dörfer derselben in Herzog Konrads (von Oels) Lande und viele Kirchen mit den Kirchhöfen und den Wiedmuten seien schon verbrannt. Von den Kirchenstrafen gegen solche Verletzer der Kirchengüter, die ihm bekannt seien, hätten sie dem König nicht schreiben wollen, um ihn nicht zu reizen, würden aber schliesslich die Sentenzen publiciren und sich an den Papst wenden müssen. Sie würden gern jemand hinschicken, fürchten sich aber zu sehr, weil auch ihr Bote ganz ausgeplündert angekommen sei. Dem König und dem Herzog Bole(slaw) von Brieg hätten sie nie Leides gethan, obwohl Letzterer die Kirche im vorigen Jahre an Zehnten und sonst sehr beschädigt hätte, wodurch er sich Bann und Interdikt zugezogen. Dann sei zwar ein Vergleich geschlossen, aber von ihm noch nicht ganz erfüllt worden. Habe aber jemand etwas zu klagen, so erbieten sie sich vor dem Erzbischof von Gnesen zu Recht zu stehen. Im Feldlager sei dazu Zeit und Ort nicht passend. Sie bitten daher um des Adressaten Fürsprache.

Formelbuch des Arnold von Protzan (Cod. dipl. Siles. V), S. 228 ff.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.